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   EuGH, 24.04.1980 - 72/79   

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https://dejure.org/1980,1339
EuGH, 24.04.1980 - 72/79 (https://dejure.org/1980,1339)
EuGH, Entscheidung vom 24.04.1980 - 72/79 (https://dejure.org/1980,1339)
EuGH, Entscheidung vom 24. April 1980 - 72/79 (https://dejure.org/1980,1339)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - STAATLICHE BEIHILFEN - VERBOT - BEURTEILUNG DER VEREINBARKEIT EINER BEIHILFE MIT DEN REGELN DER GEMEINSAMEN ORGANISATION - VERFAHREN

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 3330/74 vom 19. Dezember 1974 Art. 8; ; Verordnung Nr. 3330/74 vom 19. Dezember 1974 Art. 31 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - STAATLICHE BEIHILFEN - VERBOT - BEURTEILUNG DER VEREINBARKEIT EINER BEIHILFE MIT DEN REGELN DER GEMEINSAMEN ORGANISATION - VERFAHREN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1980, 1411
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 13.03.1979 - 91/78

    Hansen

    Auszug aus EuGH, 24.04.1980 - 72/79
    1979, 2161; Urteil vom 13. März 1979, Rechtssache 91/78, Hansen, Slg. 1979, 935).
  • EuGH, 26.06.1979 - 177/78

    Pigs und Bacon Commission

    Auszug aus EuGH, 24.04.1980 - 72/79
    Marktorganisation unterliegen, auf jeden Fall für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt, sofern sie gegen andere Bestimmungen des Vertrages als die des Artikels 92 oder gegen abgeleitete Rechtsvorschriften wie die für die gemeinsamen Marktordnungen maßgeblichen verstoße (Urteil vom 26. Juni 1979, Rechtssache 177/78, Pigs and Bacon Commission/ McCarren, Sig.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1983 - 169/82

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

    Sie haben diesen Ansatz unter anderem in Ihrem Urteil in der Rechtssache 72/79 (Kommission/ Italien, Slg. 1980, 1411) bejaht.

    Insoweit besteht eine genaue Parallele zu den der Italienischen Republik in der bereits genannten Rechtssache 72/79 vorgeworfenen Verletzungen des Gemeinschaftsrechts.

    Ich möchte jedoch anmerken, das die Parallele zur Rechtssache 72/79 hier weniger deutlich ist.

    Die Parallele zur Rechtssache 72/79 ist somit fast vollständig gegeben.

    Anders als in der Rechtssache 72/79 und anders als bei den zuvor behandelten, jetzt beanstandeten Vertragsverletzungen hat die Kommission nicht deutlich gemacht, zu welchen Bestimmungen der hier anwendbaren Verordnung die in Rede stehenden Beihilferegelungen im Widerspruch stehen sollen.

    Eine derartige Auslegung ist mit dem Wortlaut und Sinn der betreffenden Bestimmungen und mit Ihrem Urteil in der Rechtssache 72/79 nicht vereinbar.

  • EuGH, 19.03.2013 - C-399/10

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem dieses die Entscheidung

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn aufeinanderfolgende Maßnahmen insbesondere in Anbetracht ihrer zeitlichen Abfolge, ihres Zwecks und der Lage des Unternehmens zum Zeitpunkt dieser Maßnahmen derart eng miteinander verknüpft sind, dass sie sich unmöglich voneinander trennen lassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. April 1980, Kommission/Italien, 72/79, Slg. 1980, 1411, Randnr. 24).
  • EuGH, 12.07.1990 - 35/88

    Kommission / Griechenland

    Nach dieser Rechtsprechung sieht der EWG-Vertrag zwar in Artikel 93 Absatz 2 ein Verfahren vor, das speziell auf die durch staatliche Beihilfen für den Wettbewerb innerhalb des Gemeinsamen Marktes aufgeworfenen besonderen Probleme zugeschnitten ist, steht aber der Umstand, daß dieses Verfahren vorgesehen ist, keineswegs dem entgegen, daß eine Beihilferegelung nach dem Verfahren des Artikels 169 auf ihre Vereinbarkeit mit anderen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften als Artikel 92 überprüft wird ( siehe Urteile vom 24. April 1980 in der Rechtssache 72/79, Kommission/Italien, Slg. 1980, 1411, und vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 290/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 439 ).

    34 Die Kommission kann auf das Verfahren des Artikels 169 EWG-Vertrag zurückgreifen, wenn sie durch den Gerichtshof feststellen lassen will, daß ein Mitgliedstaat gegen Artikel 93 Absatz 3 EWG-Vertrag verstossen hat, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Kommission von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen im Sinne von Artikel 92 EWG-Vertrag zu unterrichten ( Urteil vom 27. März 1984 in der Rechtssache 169/82, Kommission/Italien, Slg. 1984, 1603 ).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1990 - 35/88

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - Markt

    Wir haben es daher mit einer Fallgestaltung zu tun, die der dem Urteil vom 24. April 1980 in der Rechtssache 72/79 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 1411) zugrunde liegenden sehr nahe kommt; in diesem Urteil hat der Gerichtshof entschieden, daß.

    Schließlich ist in Ihrem Urteil vom 27. März 1984 in der Rechtssache 169/82 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 1603, 1617) zu lesen:.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1995 - C-122/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Union. -

    ( 31 ) Rechtssache 72/79 (Slg. 1980, 1411), die den Kostcnausgleich zugunsten der Erzeuger für die Zuckcrlagcrung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3330/74 des Rates vom 19. Dezember 1974 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (AB!. L 359, S. 1) betraf.
  • EuGH, 28.06.2001 - C-351/99

    Eridania u.a. / Rat

    Die Rechtsstellung der Klägerinnen unterschied sich somit nicht von der der anderen Inhaber von Erzeugungsquoten, die sich alle mit der vom Rat pauschal und einheitlich für jedes Wirtschaftsjahr festgesetzten Vergütung abfinden mussten (Urteil des Gerichtshofes vom 24. April 1980 in der Rechtssache 92/79, Kommission/Italien, Slg. 1980, 1411, Randnr. 16).
  • EuG, 08.07.1999 - T-158/95

    Eridania u.a. / Rat

    Die Rechtsstellung der Klägerinnen unterschied sich somit nicht von der der anderen Inhaber von Erzeugungsquoten, die sich alle mit der vom Rat pauschal und einheitlich für jedes Wirtschaftsjahr festgesetzten Vergütung abfinden mußten (Urteil des Gerichtshofes vom 24. April 1980 in der Rechtssache 92/79, Kommission/Italien, Slg. 1980, 1411, Randnr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1992 - C-72/91

    Firma Sloman Neptun Schiffahrts AG gegen Seebetriebsrat Bodo Ziesemer der Sloman

    23 - Urteil vom 24. April 1980 in der Rechtssache 72/79 (Slg. 1980, 1411).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1994 - C-44/93

    Namur-Les assurances du crédit SA gegen Office national du ducroire und

    (7) - Urteil vom 24. April 1980 in der Rechtssache 72/79 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 1411, Randnrn. 23 bis 25); Urteil vom 2. Februar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 67/85, 68/85 und 70/85 (Van der Kooy/Kommission, Slg. 1988, 219, Randnrn. 36 bis 38); Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnrn.
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